7 Tipps für Administratives und Behördengänge rund um die Geburt
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können ziemlich aufwühlende Zeiten sein, in denen du viel mit dir selbst und deinen Gefühlen zu tun hast, tausend Dinge organisieren willst und zwischendurch auch echt mal Pausen brauchst. So weit so normal - aber wann genau soll eigentlich das administrative Chaos beseitigt werden, dass jedes neue Kind in Deutschland mit sich bringt? Neben der Beantragung von Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld stehen oft kurz nach der Geburt auch schon Anmeldung, Kindergeld und Kita-Platz-Anmeldung auf der Matte. Wow!
Aber wir lotsen dich auch hier durch, keine Sorge. Hier kommt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für deinen Weg durch den Behördendschungel - hier auch als free download erhältlich!
1 | Anerkennung der Vaterschaft/Stiefkindadoption
Wann: vor oder nach der Geburt
Wo: Zuständiges Jugendamt
Wer: Unverheiratete Paare
Wenn du in einer heterosexuellen Beziehung lebst und nicht verheiratet bist, muss für den Partner die Vaterschaftsanerkennung erfolgen und ggf. eine Erklärung zum Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden. Das könnt ihr schon vor der Geburt machen, aber es ist auch hinterher immer möglich. Dafür zuständig ist das Jugendamt eures Wohnortes.
Wenn in lesbischen Paaren eine der beiden Frauen selbst ein Kind bekommt, kann ihre Partnerin den Weg der Stiefkindadoption gehen - dafür müsst ihr nicht verheiratet sein. Wenn das Kind mit Sperma von einem privaten Samenspender gezeugt wurde, muss dieser ebenfalls in die Adoption einwilligen. All das kann ggf. schon vor der Geburt beantragt werden - lasst euch dazu aber am besten beraten, denn das sinnvollste Vorgehen ist manchmal abhängig vom Bundesland, in dem ihr lebt.
Verheiratete heterosexuelle Paare müssen - Überraschung - gar nichts machen. Hier wird automatisch angenommen, dass der Mann auch der Vater des Kindes ist. Nicht zeitgemäß, aber aktuelles Recht.
2 | Mutterschutz und Mutterschaftsgeld vor der Geburt
Wann: vor der Geburt
Wo: Arbeitgeber und/oder Krankenkasse
Wer: alle Mütter
Wenn du angestellt bist, wirst du deinem Arbeitgeber wahrscheinlich irgendwann mitteilen, dass du schwanger bist. Dieser informiert dich dann über die Unterlagen, die du zur Beantragung des Mutterschutzes und Auszahlung des Mutterschaftsgeldes in der Personalabteilung einreichen musst (meist eine Kopie der ersten Seite des Mutterpasses). Mehr Unterlagen werden meist erst benötigt, wenn das Kind auf der Welt ist, siehe unten.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach diesem Termin. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes bekommst du das sogenannte Mutterschaftsgeld gezahlt. Wie hoch es genau ist, wird aus dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz berechnet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn.
Wenn du Selbstständig bist, setze dich am besten frühzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Wenn du privat krankenversicherte Selbstständige bist, bekommst du leider kein Mutterschaftsgeld, ggf. aber Krankentagegeld. Als freiwillig gesetzlich versicherte Frau bekommst du grundsätzlich 70 Prozent von dem Arbeitseinkommen, das zuletzt vor Beginn deines Mutterschutzes der Berechnung deiner Krankenkassenbeiträge zugrunde lag.
3 | Anmeldung des Kindes
Wann: nach der Geburt
Wo: Zuständiges Standesamt
Wer: alle
Direkt nach der Geburt meldest du oder dein*e Partner*in dein/euer Kind an. Das geht oft noch im Krankenhaus und ist meist der einfachste Weg. Wenn ihr aber nicht in einer Klinik wart oder direkt nach der Geburt ambulant nach Hause geht, könnt ihr euer Kind natürlich auch anmelden: dafür sucht ihr das für euch zuständige Standesamt heraus und macht die Anmeldung dort vor Ort und persönlich - am besten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Geburt. Das Standesamt stellt euch dann die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen aus - alles wird euch dann per Post nach Hause geschickt.
Die Geburtsurkunde brauchen ihr zum Beispiel für die Beantragung von Elterngeld und Mutterschaftsgeld und die Anmeldung bei der Krankenkasse.
Tipp: wenn du und dein*e Partner*in unterschiedliche Nachnamen habt, kann es sinnvoll sein, eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen. Diese kann das Elternteil, das nicht den gleichen Namen trägt wie das Kind, bei Reisen bei sich tragen und sich so im Zweifel als Elternteil ausweisen.
4 | Krankenkassenanmeldung
Wann: nach der Geburt
Wo: Krankenkasse von Mutter oder Vater, oft online möglich
Wer: alle
Nach der Anmeldung bekommt ihr die Geburtsurkunde(n) entweder direkt ausgehändigt oder sie werden euch nach Hause geschickt. Sobald diese da ist, könnt ihr euer Kind bei einer eurer Krankenkassen in der Familienversicherung anmelden. Das ist kostenfrei und geht oft auch online.
5 | Mutterschaftsgeld nach der Geburt
Wann: nach der Geburt
Wo: Arbeitgeber und/oder Krankenkasse
Wer: alle Mütter
Um den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes ausgezahlt zu bekommen, braucht deine Krankenkasse eine Kopie der Geburtsurkunde - und, wenn du Arbeitnehmerin bist, muss dieses Dokument in Kopie auch an deinen Arbeitgeber gehen.
6 | Kindergeld
Wann: nach der Geburt
Wo: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online möglich
Wer: alle
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Dafür braucht ihr eine Steueridentifikationsnummer - nicht für euch Eltern, sondern auch für euer Kind. Diese wird euch automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugesendet, sobald dort die Meldedaten eingegangen sind (darum: lieber früher als später anmelden - siehe Punkt 1). Sobald die Nummer da ist, könnt ihr online Kindergeld beantragen.
7 | Elterngeld
Wann: nach der Geburt
Wo: Zuständiges Jugendamt
Wer: alle
Die Unterlagen für euren Elterngeld und -zeit-Antrag könnt ihr schon vor der Geburt weitestgehend vorbereiten, alle Infos dazu bekommt ihr vom zuständigen Jugendamt. Absenden könnt ihr den Antrag nach der Geburt.
Diese Unterlagen braucht ihr in der Regel mindestens:
- Ausgefülltes Antragsformular und ggf. weitere Anlagen
- Geburtsurkunde des Kindes mit Verwendungszweck Elterngeld
- Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER Kopie des Reisepasses mit Meldebescheinigung und ggf. Aufenthaltstitel
- Kopie(n) der Geburtsurkunden weiterer Kinder im Haushalt (für den Geschwisterbonus)
Für Arbeitnehmer*innen
- Gehaltsnachweise der letzten 14 (Mutter), bzw. 12 (Vater, Partnerin) Monate für beide Elternteile
- Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit
- Bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit: Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgeber
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt oder Negativbescheinigung
- Bescheinigung über Dienst- oder Anwärterbezüge nach der Geburt
Für Selbstständig
- Kopie Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt (wenn dieser noch nicht vorliegt: vorläufige Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Erklärung über die Arbeitszeit
- Nachweis Pflichtbeiträge zu Sozialversicherung
- Erklärung über die Fortführung der Tätigkeit im Bezugszeitraum: Wird die Tätigkeit stillgelegt/eingeschränkt, eine Ersatzkraft eingestellt, übernimmt bereits vorhandenes Personal zusätzliche Aufgaben usw.
- Einschätzung der erwarteten Einnahmen im Bezugszeitraum (Anspruchshöhe wird erst nach Ablauf des Bezugszeitraums endgültig berechnet
Es ist leider so, dass es für jedes Bundesland in Deutschland einen eigenen Antrag auf Elterngeld gibt - entsprechend kann es sein, dass ihr einzelne Positionen dieser Listen nicht einreichen müsst oder sogar noch mehr Unterlagen braucht. Weil die Unterlagensuche aber ziemlich nervenaufreibend sein kann, raten wir euch, all das möglichst nicht aus dem Wochenbett zu machen - aus unserer Erfahrung kein guter Ort für Zettelchaos.
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